Eine Sorgfaltserklärung ist nicht die gesamte Evidenzakte. Die zugrunde liegenden Informationen müssen Produkt, Quelle, Legalität, Geolokalisierung, Risikobewertung und Übergaben in der Lieferkette weiterhin tragen.
Eine Sorgfaltsposition kann Produktidentität, Erzeugungsland, erforderliche Flächen-Geolokalisierung, Produktionskontext, Legalitätsinformationen, Nachweise zur Entwaldungsfreiheit, Risikobewertung und gegebenenfalls Risikominderung umfassen. Diese Elemente müssen mit dem jeweiligen Produkt und den Übergaben in der Lieferkette verbunden bleiben.
Produkt-/Rohstoffidentität
Lieferanten-/Betreiberidentität
Erzeugungsland
Flächen- oder Geolokalisierungsangaben soweit erforderlich
Produktionsdatum oder -zeitraum soweit relevant
Legalitätsnachweise
Nachweise zur Entwaldungsfreiheit
Risikobewertung
Risikominderung soweit erforderlich
Erklärungs-/Referenzkennungen
Übergaben in der Lieferkette
Versionen, Korrekturen und Aktualisierungen
Ein Dokument kann echt sein und dennoch die damit verknüpfte Aussage nicht belegen. Deshalb werden Beziehungen geprüft: Produkt–Lieferant, Lieferant–Hersteller, Hersteller–Anlage, gemeldeter Wert–Quellbeleg sowie aktuelle Akte–frühere Versionen.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1565 änderte technische Regeln des EUDR-Informationssystems, unter anderem zu Sorgfaltserklärungen, vereinfachten Erklärungen für bestimmte Kleinst- und Klein-Primärerzeuger sowie technischen Schnittstellen. Referenznummern, Korrekturen und Übergaben gehören deshalb zum Dokumentbestand.
Regulatorische Akten werden häufig Jahre später erneut betrachtet. Wer festhält, was einging, sich änderte, korrigiert und schließlich zugrunde gelegt wurde, erleichtert spätere interne, professionelle, verifizierende oder behördliche Prüfungen.
Die aktuellen Anwendungsdaten sind der 30. Dezember 2026 für große und mittlere Marktteilnehmer sowie Kleinst- und Kleinunternehmen, die bereits unter die EU-Holzverordnung fielen, und der 30. Juni 2027 für die meisten anderen Kleinst- und Kleinunternehmen. Jedes Unternehmen sollte seine Rolle und sein Anwendungsdatum prüfen.
Die im Informationssystem übermittelte Erklärung oder Referenz ist ein regulatorisches Ergebnis. Der unterstützende Bestand kann deutlich breiter sein: Lieferanteninformationen, Geolokalisierung, Legalitätsdokumente, Risikoinformationen, Minderungsmaßnahmen, vorgelagerte Referenznummern sowie Nachweise von Korrekturen. Die Dokumentenprüfung fragt, ob diese Unterlagen die verwendete Position weiterhin tragen.
Weetra prüft die Unterlagen im vereinbarten Umfang, die darin behaupteten Tatsachen, Beziehungen zwischen Akteuren und regulierten Objekten, Mengen und Zeiträume, konkurrierende Versionen, Widersprüche, Korrekturen und Grenzen der verfügbaren Nachweise.
CBAM ist derzeit Weetras primäre operative Prüfanwendung. EUDR und DPP sind sich entwickelnde regulatorische Evidenzbereiche und werden nicht als identische kommerzielle Services dargestellt.
Offizielle regulatorische Quellen beschreiben den aktuellen Rechtsstand. Weetra-Hinweise erläutern Dokumentationsfolgen und sind keine Rechtsberatung.