Über Weetra/ EUDR Evidenz- & Sorgfaltspflichten-Leitfaden
EUDR Evidenz- & Sorgfaltspflichten-Leitfaden

EUDR-Leitfaden zu Evidenz und Sorgfaltspflicht

Eine Sorgfaltserklärung ist nicht die gesamte Evidenzakte. Die zugrunde liegenden Informationen müssen Produkt, Quelle, Legalität, Geolokalisierung, Risikobewertung und Übergaben in der Lieferkette weiterhin tragen.

EUDR hat eine eigene Evidenzkette

Eine Sorgfaltsposition kann Produktidentität, Erzeugungsland, erforderliche Flächen-Geolokalisierung, Produktionskontext, Legalitätsinformationen, Nachweise zur Entwaldungsfreiheit, Risikobewertung und gegebenenfalls Risikominderung umfassen. Diese Elemente müssen mit dem jeweiligen Produkt und den Übergaben in der Lieferkette verbunden bleiben.

Evidenzfamilien nach Akteur

Produkt-/Rohstoffidentität

Lieferanten-/Betreiberidentität

Erzeugungsland

Flächen- oder Geolokalisierungsangaben soweit erforderlich

Produktionsdatum oder -zeitraum soweit relevant

Legalitätsnachweise

Nachweise zur Entwaldungsfreiheit

Risikobewertung

Risikominderung soweit erforderlich

Erklärungs-/Referenzkennungen

Übergaben in der Lieferkette

Versionen, Korrekturen und Aktualisierungen

Dokumente reichen nicht, wenn die Verbindungen fehlen

Ein Dokument kann echt sein und dennoch die damit verknüpfte Aussage nicht belegen. Deshalb werden Beziehungen geprüft: Produkt–Lieferant, Lieferant–Hersteller, Hersteller–Anlage, gemeldeter Wert–Quellbeleg sowie aktuelle Akte–frühere Versionen.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1565 änderte technische Regeln des EUDR-Informationssystems, unter anderem zu Sorgfaltserklärungen, vereinfachten Erklärungen für bestimmte Kleinst- und Klein-Primärerzeuger sowie technischen Schnittstellen. Referenznummern, Korrekturen und Übergaben gehören deshalb zum Dokumentbestand.

Eine praktische Evidenzkette

Regulatorische Akten werden häufig Jahre später erneut betrachtet. Wer festhält, was einging, sich änderte, korrigiert und schließlich zugrunde gelegt wurde, erleichtert spätere interne, professionelle, verifizierende oder behördliche Prüfungen.

Die aktuellen Anwendungsdaten sind der 30. Dezember 2026 für große und mittlere Marktteilnehmer sowie Kleinst- und Kleinunternehmen, die bereits unter die EU-Holzverordnung fielen, und der 30. Juni 2027 für die meisten anderen Kleinst- und Kleinunternehmen. Jedes Unternehmen sollte seine Rolle und sein Anwendungsdatum prüfen.

Eine Sorgfaltserklärung ist nicht der gesamte Evidenzbestand

Die im Informationssystem übermittelte Erklärung oder Referenz ist ein regulatorisches Ergebnis. Der unterstützende Bestand kann deutlich breiter sein: Lieferanteninformationen, Geolokalisierung, Legalitätsdokumente, Risikoinformationen, Minderungsmaßnahmen, vorgelagerte Referenznummern sowie Nachweise von Korrekturen. Die Dokumentenprüfung fragt, ob diese Unterlagen die verwendete Position weiterhin tragen.

Was die Dokumentenprüfung fragt

Weetra prüft die Unterlagen im vereinbarten Umfang, die darin behaupteten Tatsachen, Beziehungen zwischen Akteuren und regulierten Objekten, Mengen und Zeiträume, konkurrierende Versionen, Widersprüche, Korrekturen und Grenzen der verfügbaren Nachweise.

Weetra-Positionierung

CBAM ist derzeit Weetras primäre operative Prüfanwendung. EUDR und DPP sind sich entwickelnde regulatorische Evidenzbereiche und werden nicht als identische kommerzielle Services dargestellt.

Offizielle Quellen

Offizielle regulatorische Quellen beschreiben den aktuellen Rechtsstand. Weetra-Hinweise erläutern Dokumentationsfolgen und sind keine Rechtsberatung.