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Der Prüfprozess

Wie WEETRA eine CBAM-Akte prüft.

Der WEETRA-Prüfprozess stellt jeder wesentlichen gemeldeten Position eine einfache Frage. Tragen die Nachweise die Position? Diese Frage wird vor der formellen Verifizierung oder der regulatorischen Prüfung gestellt, nicht danach.

BlöckeZehn (B1–B10)
Positionen140 kontrolliert
Aktuelle AnwendungCBAM
Regulatorische Grundlage

Wesentliche regulatorische Bezugspunkte dieser Seite.

Die folgenden Verweise trennen rechtliche Anforderungen von der evidenzbezogenen WEETRA-Prüfung und von zusätzlichen WEETRA-Kontrollen zur Erhöhung der Robustheit.

Regulatorische Grundlage
Aufbewahrung von Nachweisen und spätere ÜberprüfungRegulation (EU) 2023/956 · Art. 7(5)-(6) · Annex V · Art. 19(2)
Akkreditierte Verifizierung tatsächlicher EmissionenRegulation (EU) 2023/956 · Art. 8 · Annex VI · Implementing Regulation (EU) 2025/2546 · Arts. 5-6 and Annex
Vorprodukte, Zeiträume und AnlagenImplementing Regulation (EU) 2025/2547 · Arts. 13-15
In einem Drittland gezahlter CO₂-PreisRegulation (EU) 2023/956 · Art. 9(1)-(3)
Evidenzbezogene WEETRA-Antwort
  • WEETRA prüft, ob der untersuchte Bestand die Beziehungen zwischen Quellen, Fakten und Zeiträumen bewahrt, die für eine spätere Rekonstruktion des Evidenzstands erforderlich sind.
  • WEETRA prüft und strukturiert die dokumentarische Grundlage vor der regulierten Verifizierung. Der akkreditierte Verifizierer führt anschließend seine eigenen Verfahren durch und gelangt zu einem unabhängigen Ergebnis.
  • WEETRA prüft, ob Vorproduktwerte dem relevanten Hersteller, der Anlage, dem Zeitraum und der Evidenzgrundlage zugeordnet werden können.
Zusätzliche WEETRA-Kontrolle

Versionsreferenzen, Evidence Manifests und SHA-256-Integritätsreferenzen sind WEETRA-Kontrollen. Die Verordnung schreibt diese konkreten Werkzeuge nicht vor.

Aufbewahrung von Nachweisen und spätere Überprüfung

Offizielle QuelleRegulation (EU) 2023/956 · Art. 7(5)-(6) · Annex V · Art. 19(2)

Regulatorische Anforderung

Aufzeichnungen zur Berechnung der eingebetteten Emissionen müssen für Verifizierung und spätere Überprüfung ausreichend detailliert sein und bis zum Ende des vierten Jahres nach dem betreffenden Erklärungsjahr aufbewahrt werden.

Evidenzbezogene WEETRA-Antwort

WEETRA prüft, ob der untersuchte Bestand die Beziehungen zwischen Quellen, Fakten und Zeiträumen bewahrt, die für eine spätere Rekonstruktion des Evidenzstands erforderlich sind.

Zusätzliche WEETRA-Kontrolle

Versionsreferenzen, Evidence Manifests und SHA-256-Integritätsreferenzen sind WEETRA-Kontrollen. Die Verordnung schreibt diese konkreten Werkzeuge nicht vor.

Akkreditierte Verifizierung tatsächlicher Emissionen

Offizielle QuelleRegulation (EU) 2023/956 · Art. 8 · Annex VI · Implementing Regulation (EU) 2025/2546 · Arts. 5-6 and Annex

Regulatorische Anforderung

Werden tatsächliche Emissionen verwendet, verlangt der CBAM-Rahmen eine Verifizierung durch einen akkreditierten Verifizierer. Die Durchführungsverordnung 2025/2546 legt unter anderem Wesentlichkeitsschwellen und Mindestangaben des Verifizierungsberichts fest.

Evidenzbezogene WEETRA-Antwort

WEETRA prüft und strukturiert die dokumentarische Grundlage vor der regulierten Verifizierung. Der akkreditierte Verifizierer führt anschließend seine eigenen Verfahren durch und gelangt zu einem unabhängigen Ergebnis.

Zusätzliche WEETRA-Kontrolle

Die WEETRA-Prüfstufen definieren unterschiedliche Prüftiefen. Sie sind keine gesetzlich vorgegebenen Verifizierungskategorien.

Vorprodukte, Zeiträume und Anlagen

Offizielle QuelleImplementing Regulation (EU) 2025/2547 · Arts. 13-15

Regulatorische Anforderung

Bei komplexen Gütern können Berichtszeiträume und Herkunftsanlagen von Vorprodukten die Berechnung der eingebetteten Emissionen beeinflussen. Nachweise können erforderlich sein, um den tatsächlichen Zeitraum oder die relevante Anlagengruppe zu bestimmen.

Evidenzbezogene WEETRA-Antwort

WEETRA prüft, ob Vorproduktwerte dem relevanten Hersteller, der Anlage, dem Zeitraum und der Evidenzgrundlage zugeordnet werden können.

In einem Drittland gezahlter CO₂-Preis

Offizielle QuelleRegulation (EU) 2023/956 · Art. 9(1)-(3)

Regulatorische Anforderung

Eine Reduzierung wegen eines gezahlten CO₂-Preises erfordert Unterlagen zum CO₂-Preis, zu relevanten Erstattungen oder Ausgleichen, eine unabhängige Bestätigung und einen Nachweis der tatsächlichen Zahlung. die Unterlagen sind bis zum Ende des vierten Jahres aufzubewahren.

Evidenzbezogene WEETRA-Antwort

WEETRA prüft, ob die Akte die beanspruchte Behandlung des CO₂-Preises trägt, und dokumentiert Nachweisgrenzen, wenn die Evidenzkette unvollständig bleibt.

Die primären Rechtstexte sind maßgeblich. Leitlinien der Kommission sind erläuternd und werden vom verbindlichen Recht getrennt ausgewiesen.

WEETRA nutzt einen strukturierten Prüfprozess, um die Nachweislage einer regulatorischen Akte zu untersuchen. Der Prozess wird derzeit auf CBAM angewendet.

Was WEETRA prüft

WEETRA zertifiziert keine regulatorische Konformität. Geprüft wird, ob die Informationen hinter einer gemeldeten Position bis zur Quelle zurückverfolgt werden können, in sich stimmig sind und später noch rekonstruiert werden können.

Die vier Prüfgegenstände

  • Quellendokumente. Die dokumentarische Grundlage der Akte.
  • Erklärte, extrahierte und neu berechnete Werte. Das Verhältnis zwischen dem Erklärten und dem, was die Dokumente tragen.
  • Kritische Widersprüche und fehlende kritische Nachweise. Wo die Akte sich widerspricht oder es an Untermauerung fehlt.
  • Integrität der Nachweiskette. Die Kontinuität zwischen jedem wesentlichen Wert und seinem Ursprung.

Zehn Prüfbereiche

Die Prüfung ist in zehn Bereiche von B1 bis B10 gegliedert. Zusammen umfassen sie rund 140 Kontrollpunkte.

Diese Zahl beschreibt die Breite der WEETRA-Prüfung und keine feste Checkliste, die bei jedem Auftrag identisch angewendet wird. Welche Punkte gelten, hängt vom Mandat, den tatsächlich vorhandenen Nachweisen und den Quellenbedingungen ab.

B1

Anmelder, Anwendungsbereich und Governance

Prüft Identität und Status des Anmelders, den regulatorischen Perimeter der Akte und die Governance-Bedingungen, unter denen sie geprüft wird.

B2

Waren, Einreihung und Mengen

Prüft, wie Waren identifiziert, eingereiht und mengenmäßig erfasst werden und ob diese Zahlen über die Akte hinweg tragen.

B3

Hersteller, Anlage und Ursprung

Prüft, welche Anlage und welcher Betreiber hinter den Waren stehen und wie der Ursprung begründet wird.

B4

Emissionen, Methode und Verifizierung

Prüft die gemeldeten Emissionen, die zu ihrer Ermittlung verwendete Methode, den Überwachungszeitraum und die herangezogenen Verifizierungsnachweise.

B5

Kohlenstoffpreis und Nachweise zu Artikel 9

Prüft Instrument, Zahlung und Zuteilung hinter einer Kohlenstoffpreis-Aussage und ob sie sich mit den Emissionen abstimmen lässt, die sie abdecken soll.

B6

Zertifikate und Nettoverpflichtung

Prüft Kontobewegungen, Kauf, Bestand und Abgabe und wie sich daraus die geltend gemachte Nettoposition ergibt.

B7

Finanzielle und zollrechtliche Kohärenz

Prüft Rechnungen, Werte, Zahlungen und Lose und ob Handels-, Zoll- und Emissionsunterlagen dieselbe Bewegung beschreiben.

B8

Dokumentarische Zulässigkeit und Integrität

Prüft Herkunft, Signaturen und Nachweisintegrität und ob der dokumentarische Zustand später rekonstruiert werden kann.

B9

Bereitschaft und Infrastruktur

Prüft, wie die Nachweisbasis für eine spätere Prüfung organisiert ist, einschließlich Auditbereitschaft und der dahinterliegenden Dateninfrastruktur.

B10

Determination und Freigabe

Prüft die Bedingungen, die eine Determination blockieren, begrenzen oder zulassen, und wie ein geprüfter Zustand gesperrt und freigegeben wird.

B4 prüft Verifizierungsnachweise. Es führt keine Verifizierung durch. Wo eine akkreditierte Verifizierung erforderlich ist, nimmt eine akkreditierte Prüfstelle sie vor und gelangt zu ihrer eigenen Schlussfolgerung.

Die Blöcke beschreiben, wie das Überprüfungsgerüst organisiert ist. Wie Beweise zu einem Determination werden, wird unter beschrieben Überprüfungsansatz.

Aktueller Anwendungsbereich

WEETRA wendet diesen Prüfprozess derzeit auf CBAM an. Anforderungen an digitale Produktpässe und Nachweisketten im Zuge der Zollreform bleiben Forschungsfelder und mögliche künftige Erweiterungen. Sie sind keine separat verfügbaren operativen Dienstleistungen.

Eine Akte, geprüft in verbundenen Prüfschritten

Die Prüfung folgt drei verbundenen Schritten. Zuerst liest WEETRA die regulatorische Anforderung und bestimmt, was die Akte belegen muss. Danach werden die Nachweise geprüft und eine professionelle Determination getroffen. Schließlich werden die geprüften Nachweise und ihre Integrität so bewahrt, dass die Schlussfolgerung später noch erklärt werden kann.

  1. Regulatorische Auslegung. Was das Regime erwartet und wo die Beweislast liegt.
  2. Determination und fachliches Urteil. Kontrollen schlagen vor, ein Prüfer entscheidet, ein Status wird vergeben.
  3. Evidentielle Bewahrung und Integrität. Der geprüfte Zustand wird festgehalten, damit er rekonstruiert werden kann.
Institutionelle Grenze

Die WEETRA Determination ergänzt diese Rollen, indem sie dokumentiert, was die geprüften Nachweise innerhalb des vereinbarten Mandats tragen. Soweit vorgeschrieben, bleibt die akkreditierte Verifizierung die unabhängige gesetzliche Aufgabe des Verifizierers. Mandat und Grenzen →

An die Arbeit

Die Nachweise vorbereiten, bevor die Daten infrage gestellt werden.