Der WEETRA-Prüfprozess stellt jeder wesentlichen gemeldeten Position eine einfache Frage. Tragen die Nachweise die Position? Diese Frage wird vor der formellen Verifizierung oder der regulatorischen Prüfung gestellt, nicht danach.
Die folgenden Verweise trennen rechtliche Anforderungen von der evidenzbezogenen WEETRA-Prüfung und von zusätzlichen WEETRA-Kontrollen zur Erhöhung der Robustheit.
Versionsreferenzen, Evidence Manifests und SHA-256-Integritätsreferenzen sind WEETRA-Kontrollen. Die Verordnung schreibt diese konkreten Werkzeuge nicht vor.
Offizielle QuelleRegulation (EU) 2023/956 · Art. 7(5)-(6) · Annex V · Art. 19(2)
Aufzeichnungen zur Berechnung der eingebetteten Emissionen müssen für Verifizierung und spätere Überprüfung ausreichend detailliert sein und bis zum Ende des vierten Jahres nach dem betreffenden Erklärungsjahr aufbewahrt werden.
WEETRA prüft, ob der untersuchte Bestand die Beziehungen zwischen Quellen, Fakten und Zeiträumen bewahrt, die für eine spätere Rekonstruktion des Evidenzstands erforderlich sind.
Versionsreferenzen, Evidence Manifests und SHA-256-Integritätsreferenzen sind WEETRA-Kontrollen. Die Verordnung schreibt diese konkreten Werkzeuge nicht vor.
Offizielle QuelleRegulation (EU) 2023/956 · Art. 8 · Annex VI · Implementing Regulation (EU) 2025/2546 · Arts. 5-6 and Annex
Werden tatsächliche Emissionen verwendet, verlangt der CBAM-Rahmen eine Verifizierung durch einen akkreditierten Verifizierer. Die Durchführungsverordnung 2025/2546 legt unter anderem Wesentlichkeitsschwellen und Mindestangaben des Verifizierungsberichts fest.
WEETRA prüft und strukturiert die dokumentarische Grundlage vor der regulierten Verifizierung. Der akkreditierte Verifizierer führt anschließend seine eigenen Verfahren durch und gelangt zu einem unabhängigen Ergebnis.
Die WEETRA-Prüfstufen definieren unterschiedliche Prüftiefen. Sie sind keine gesetzlich vorgegebenen Verifizierungskategorien.
Offizielle QuelleImplementing Regulation (EU) 2025/2547 · Arts. 13-15
Bei komplexen Gütern können Berichtszeiträume und Herkunftsanlagen von Vorprodukten die Berechnung der eingebetteten Emissionen beeinflussen. Nachweise können erforderlich sein, um den tatsächlichen Zeitraum oder die relevante Anlagengruppe zu bestimmen.
WEETRA prüft, ob Vorproduktwerte dem relevanten Hersteller, der Anlage, dem Zeitraum und der Evidenzgrundlage zugeordnet werden können.
Offizielle QuelleRegulation (EU) 2023/956 · Art. 9(1)-(3)
Eine Reduzierung wegen eines gezahlten CO₂-Preises erfordert Unterlagen zum CO₂-Preis, zu relevanten Erstattungen oder Ausgleichen, eine unabhängige Bestätigung und einen Nachweis der tatsächlichen Zahlung. die Unterlagen sind bis zum Ende des vierten Jahres aufzubewahren.
WEETRA prüft, ob die Akte die beanspruchte Behandlung des CO₂-Preises trägt, und dokumentiert Nachweisgrenzen, wenn die Evidenzkette unvollständig bleibt.
Die primären Rechtstexte sind maßgeblich. Leitlinien der Kommission sind erläuternd und werden vom verbindlichen Recht getrennt ausgewiesen.
WEETRA nutzt einen strukturierten Prüfprozess, um die Nachweislage einer regulatorischen Akte zu untersuchen. Der Prozess wird derzeit auf CBAM angewendet.
WEETRA zertifiziert keine regulatorische Konformität. Geprüft wird, ob die Informationen hinter einer gemeldeten Position bis zur Quelle zurückverfolgt werden können, in sich stimmig sind und später noch rekonstruiert werden können.
Die Prüfung ist in zehn Bereiche von B1 bis B10 gegliedert. Zusammen umfassen sie rund 140 Kontrollpunkte.
Diese Zahl beschreibt die Breite der WEETRA-Prüfung und keine feste Checkliste, die bei jedem Auftrag identisch angewendet wird. Welche Punkte gelten, hängt vom Mandat, den tatsächlich vorhandenen Nachweisen und den Quellenbedingungen ab.
Prüft Identität und Status des Anmelders, den regulatorischen Perimeter der Akte und die Governance-Bedingungen, unter denen sie geprüft wird.
Prüft, wie Waren identifiziert, eingereiht und mengenmäßig erfasst werden und ob diese Zahlen über die Akte hinweg tragen.
Prüft, welche Anlage und welcher Betreiber hinter den Waren stehen und wie der Ursprung begründet wird.
Prüft die gemeldeten Emissionen, die zu ihrer Ermittlung verwendete Methode, den Überwachungszeitraum und die herangezogenen Verifizierungsnachweise.
Prüft Instrument, Zahlung und Zuteilung hinter einer Kohlenstoffpreis-Aussage und ob sie sich mit den Emissionen abstimmen lässt, die sie abdecken soll.
Prüft Kontobewegungen, Kauf, Bestand und Abgabe und wie sich daraus die geltend gemachte Nettoposition ergibt.
Prüft Rechnungen, Werte, Zahlungen und Lose und ob Handels-, Zoll- und Emissionsunterlagen dieselbe Bewegung beschreiben.
Prüft Herkunft, Signaturen und Nachweisintegrität und ob der dokumentarische Zustand später rekonstruiert werden kann.
Prüft, wie die Nachweisbasis für eine spätere Prüfung organisiert ist, einschließlich Auditbereitschaft und der dahinterliegenden Dateninfrastruktur.
Prüft die Bedingungen, die eine Determination blockieren, begrenzen oder zulassen, und wie ein geprüfter Zustand gesperrt und freigegeben wird.
B4 prüft Verifizierungsnachweise. Es führt keine Verifizierung durch. Wo eine akkreditierte Verifizierung erforderlich ist, nimmt eine akkreditierte Prüfstelle sie vor und gelangt zu ihrer eigenen Schlussfolgerung.
Die Blöcke beschreiben, wie das Überprüfungsgerüst organisiert ist. Wie Beweise zu einem Determination werden, wird unter beschrieben Überprüfungsansatz.
WEETRA wendet diesen Prüfprozess derzeit auf CBAM an. Anforderungen an digitale Produktpässe und Nachweisketten im Zuge der Zollreform bleiben Forschungsfelder und mögliche künftige Erweiterungen. Sie sind keine separat verfügbaren operativen Dienstleistungen.
Die Prüfung folgt drei verbundenen Schritten. Zuerst liest WEETRA die regulatorische Anforderung und bestimmt, was die Akte belegen muss. Danach werden die Nachweise geprüft und eine professionelle Determination getroffen. Schließlich werden die geprüften Nachweise und ihre Integrität so bewahrt, dass die Schlussfolgerung später noch erklärt werden kann.
Die WEETRA Determination ergänzt diese Rollen, indem sie dokumentiert, was die geprüften Nachweise innerhalb des vereinbarten Mandats tragen. Soweit vorgeschrieben, bleibt die akkreditierte Verifizierung die unabhängige gesetzliche Aufgabe des Verifizierers. Mandat und Grenzen →